Das Bankrecht wird durch eine Vielzahl an Gesetzen geregelt, welche Sie als Kunde kaum überblicken können. Hierzu zählen zum Beispiel das Kreditwesengesetz, das Geldwäschegesetz, das Börsengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz und die Banken-/Sparkassen-AGB´s.

In vielen Tätigkeitsbereichen kommt es zu Differenzen, nachdem vor allem Kapitalanlagen nicht immer mit dem gewünschten Erfolg verbunden sind. Hierzu zählen auch Investitionen in erneuerbare Energien, Immobilien, Fonds und Kapitalversicherungen, um nur einige Themen herauszugreifen.

Im Rahmen des Bankrechts beraten wir Sie zu Fragen rund um Kreditverträge und deren Wirksamkeit, zu den zu erbringenden Sicherheiten, Wucherzinsen, EC-Karten, Einzugsermächtigungen, Gebühren und Rücklastschriften.

Oder haben Sie zum Beispiel Geld in eine „Schrott-Immobilie“ nur deshalb investiert, weil man Ihnen Steuervorteile versprochen hat? Oft wurden hier Bankkunden von Ihrer Hausbank zum Abschluss von Verträgen bewegt, obwohl die Immobilie bereits angeschlagen und schnell weniger wert war, als Sie als Betroffener damals bezahlt haben. Sollte der tatsächliche Wert einer Immobilie unter der Hälfte des Kaufpreises gelegen haben, können Sie den Vertrag höchstwahrscheinlich rückabwickeln.

Haben Sie vielleicht in einen Fond investiert, weil man Ihnen Steuervorteile oder hohe Gewinne bei einer sicheren Geldanlage versprochen hat? Der Fond ist aber inzwischen in Insolvenz gegangen bzw. die Insolvenz steht bevor? Viele Bankkunden wurden von Ihrer Hausbank zum Abschluss von Verträgen bewegt, ohne die Risiken ausreichend zu benennen und umfassend zu beraten. Zu den typischen Beratungsfehlern zählen neben Prospektfehlern eine fehlende Beratung über ein Totalverlustrisiko, die fehlende Fungibilität einer Anlage, oder das Verschweigen von Provisionen, insbesondere „Kick-Back-Provisionen“. Im Falle einer Falschberatung bzw. nicht ausreichenden Beratung beim Abschluss eines Immobilienfonds können Sie gegebenenfalls nicht nur das eingesetzte und verlorene Geld, sondern darüber hinaus noch einen Zinsausfallschaden geltend machen.

Im Bankenrecht hilft Ihnen Rechtsanwalt Burg.

Zurück zu den Rechtsgebieten