Pflichtangaben (gem. § 5 TMG)

Zulassung

Die auf dieser Homepage aufgeführten Personen führen die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir sind zugelassen beim Amtsgericht Trier, Landgericht Trier und gem. § 78 ZPO postulationsfähig bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Die in der Kanzlei tätigen Rechtanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirkes Koblenz:

Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstraße 24
56068 Koblenz
Telefon + 49 (0) 261-303350
Telefax + 49 (0) 261-3033522

Haftpflichtversicherungen
R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden (RA. Burg)
R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden (RA. Johannes Haufs-Brusberg) 

Räumlicher Geltungsbereich:
Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Regelungen

Die für die Berufsausübung maßgeblichen Regelungen finden Sie hier:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregelung für Rechtsanwälte der Europäischen Union

Die Gebühren der Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Alle genannten Normen sind Online und im Handel verfügbar. Im Zweifel erkundigen Sie sich bei uns oder bei der jeweiligen Berufskammer.

Inhaltlich Verantwortlicher:

RA Christian Burg & RA Johannes Haufs-Brusberg

USt-IdNr.:

DE815890175

Streitbeilegungsverfahren

Wir weisen darauf hin, dass es die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin (www.s-d-r.org, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin) bei Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten gibt. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer ist kein Organ der Bundesrechtsanwaltskammer, sondern eine eigenständige, unabhängige Einrichtung, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet wurde. Sie kann bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bis zu einem Streitwert von 50.000,00 EUR angerufen werden. Zu einer Teilnahme an solchen Verfahren sind wir grundsätzlich im Einzelfall bereit.

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