Erfahren

Erfahren

Die Kanzlei Rechtsanwälte Haufs-Brusberg und Kollegen GbR geht hervor aus dem 1947 von Fred Brusberg gegründeten Steuerberaterbüro. 1976 übernahm sein Sohn Dr. Gilbert Haufs-Brusberg und erweiterte dieses in den darauf folgenden Jahren sehr erfolgreich in eine Anwaltskanzlei. Zunehmend wurde dabei auf die (eigentliche) Steuerberatung verzichtet zugunsten forensischer Tätigkeit vor den Finanzgerichten und steuerstrafrechtlicher Verteidigung.
Seit dem 01.01.2021 wird die Kanzlei in dritter Generation von seinem Sohn Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg in Partnerschaft mit Rechtsanwalt Christian Burg weitergeführt, der bereits seit dem Jahre 2010 der Kanzlei angehört.

Kompetent

Kompetenz

Die zunehmende Komplexität der Lebenssachverhalte fordert heutzutage von einer Rechtsanwaltskanzlei Spezialisierung, wenn sie sich am denkbaren Optimum juristischer Beratung und Vertretung orientiert.
Demgemäß werden Sie in der Kanzlei Haufs-Brusberg & Kollegen jeweils von einem Spezialisten betreut, der über vertiefte Kenntnisse in dem für Ihren Fall einschlägigen Rechtsgebiet verfügt.
Damit nicht genug: Um für Ihren Fall stets den aktuellsten Rechtsstand präsent zu haben, greift Ihr Ansprechpartner auf elektronische Urteilssammlungen zurück, die oftmals entscheidende Vorteile gegenüber dem Gegner verschaffen. Oder er bespricht Ihren Fall in der die Kanzlei Haufs-Brusberg & Kollegen auszeichnenden, morgendlichen Konferenz mit allen Anwälten, deren Kompetenz somit selbst »dem kleinsten Fall« zuteil werden kann.

Für Sie da

Für Sie da

Für Sie da zu sein bedeutet zunächst einmal, dass aufgrund der breit gefächerten Altersstruktur jeder Mandant einen juristischen Ansprechpartner findet, von dem er das notwendige Verständnis und Einfühlungsvermögen für die seinem Alter entsprechenden, typischen Lebenssachverhalte erwarten darf.
Für Sie da zu sein heißt darüber hinaus, vor Ort bei Ihnen zu sein, wenn es etwa gilt, komplexe technische oder wirtschaftliche Sachverhalte aufzuklären, um sich so einen Vorsprung gegenüber der gegnerischen Partei aufgrund eines besseren Wissens und tieferen Verständnisses der Sachlage zu verschaffen.
Gerne vereinbaren wir auf Wunsch auch Besprechungstermine mit Ihnen außerhalb der üblichen Bürozeiten in den Abendstunden oder an Samstagen.