Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer AG, GbR, OHG, KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), einer GmbH & Co. KG, oder einer sonstigen (auch internationalen) Gesellschaftsform.

Bei der Beratung von Unternehmern sehen wir unsere Aufgabe nicht ausschließlich als Problemlöser, sondern auch als stetiger Begleiter, der die mögliche Chancen und Risiken vorausschauend erkennt und im Sinne Ihres Unternehmens nutzt. Ein besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf eine individuelle Vertragsgestaltung und die rechtzeitige Vertragsanpassung bei rechtlichen Neuerungen.

Von der Wahl der Gesellschaftsform, über den Auf- und Ausbau Ihres Unternehmens, bis hin zum Verkauf, bzw. der Übertragung auf die Erben oder die Abwicklung einer Gesellschaft beraten wir Sie in allen relevanten Rechtsfragen und stehen für die Gestaltung der erforderlichen Verträge zur Verfügung. Insbesondere wenn Sie planen Ihre Firma zu verkaufen, die Erbnachfolge des Familienbetriebs regeln wollen und frühzeitig den Generationenwechsel im Unternehmen vornehmen wollen, um eine möglichst geringe steuerliche Belastung zu erreichen, stehen wir Ihnen mit Erfahrung zur Seite und beraten Sie umfassend zu den verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten.

Neben den gesellschaftsrechtlichen Aspekten werden auch die einschlägigen Bereiche des Erb- und Familienrechts bei der Unternehmensberatung mit einbezogen und steuerliche Aspekte berücksichtigt.

Darüber hinaus entwerfen wir auch beim Kauf, beim Verkauf und bei der Umwandlung von Unternehmen oder Unternehmensteilen sämtliche Verträge und führen gemeinsam mit Ihnen die Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern. Schließlich beraten und vertreten wir Sie auch bei etwaigen Gesellschafterstreitigkeiten.

Für umfassende steuerliche Fragestellungen besteht eine Kooperation mit einem erfahrenen Steuerberaterbüro, so dass auch alle Fragen zu diesem Bereich kurzfristig beantwortet werden können.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin in unserer Kanzlei, damit wir über Ihren Fall ausführlich sprechen können und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten können.

Im Handels- und Gesellschaftsrecht berät Sie Rechtsanwalt Burg (zugleich Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht).

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