In Nachbarschaftsstreitigkeiten können sowohl öffentlich rechtliche als auch zivilrechtliche Gesetze einschlägig sein. Wir beraten Sie in beiden Teilbereichen.

Wollen Sie Ihr Haus, den Anbau, das Gartenhaus oder die Bepflanzung (Bäume, Büsche, Hecken, Efeu) Ihres Gartens ändern und es droht ein Streit mit dem Nachbarn, wegen Grenzabständen, der Höhe der Pflanzen, Schattenwurf, dem Zaun, Grundstücküberbau, Überwuchs, Wegerechten oder aus sonstigen Gründen? Oder wollen Sie sich gegen eine bauliche Veränderung oder Gartenumgestaltung Ihres Nachbarn wehren? Zu all diesen Fragen können wir Sie hinsichtlich der einschlägigen Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung der Zivilgerichte aufklären.

Daneben beraten wir Sie auch bei der Abwehr von Belästigungen wie Immissionen (Lärm-, Geruchbelästigung, Hausmusik), Schmutz und Kot von Haustieren oder Parkplatzproblemen.

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrem Nachbarn sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, selbstverständlich auch – wenn erforderlich – im Eilrechtsschutzverfahren.

Im Nachbarrecht ist Rechtsanwalt Burg für Sie tätig.

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