Das Amtsgericht Trier hat am 29.07.2022 entschieden, dass die Sparkasse Trier zwei Prämiensparverträge eines Ehepaares nicht zum 31.05.2022 kündigen durfte und die Verträge bis zum Ablauf des 25. Sparjahres fortgeführt werden müssen, wenn die Sparer nicht vorher ihrerseits kündigen.

Den beiden von Herrn Rechtsanwalt Christian Burg vertretenen Sparern wurden die zwei Verträge ebenso wie Tausenden anderen Kunden zum 31.05.2022 gekündigt, obwohl die Sachbearbeiter der Sparkasse immer damit geworben hatten, dass die Verträge nach Wahl der Kunden bis zu 25 Jahre laufen.

Die Besonderheit in den Verträgen ist eine versprochene Bonuszahlung, die in den ersten Sparjahren ansteigt und in dem 15. bis zum 25. Sparjahr 50% des vereinbarten Sparbetrages beträgt und entsprechend gezahlt werden muss, unabhängig vom derzeitigen Zinsniveau. Durch die vorzeitige Kündigung wären den beiden Sparern damit über 3.600 EUR zugesagter Bonuszahlungen entgangen.

Die Sparkasse war der Meinung, entsprechend eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 14.05.2019 zur Kündigung berechtigt zu sein, sobald die höchste Prämienstufe erreicht ist. Das Urteil betraf allerdings einen abweichenden Vertrag einer anderen Bank, in dem die Bonuszahlungen für einen unbegrenzten Zeitraum ab dem 15. Jahr versprochen waren. Die Trierer Bank hat in den streitigen Fällen aber ausdrücklich die Bonuszahlungen auf 25 Jahre begrenzt.

Durch diese Begrenzung kann sich diese nach Ansicht des Richters, somit NICHT auf ein Kündigungsrecht aus ihren AGB berufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einem ähnlich gelagerten Fall bestehen gute Chancen, dass in erster Instanz das Landgericht Trier mit unserer Argumentation davon ausgeht, dass der dort gekündigten Sparerin ebenfalls zu Unrecht zum 31.05.2022 gekündigt wurde. Das Urteil wird im Oktober erwartet. Der SWR hat zu diesem Fall ausführlich berichtet:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/prozess-sparkasse-trier-praemiensparvertraege-gekuendigt-100.html