Fahreignungsregister (FAER) ersetzt Verkehrszentralregister (VZR)

Am 12.12.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetz- und Verordnungsentwurf über die neue Regelung für das Punktesystem beschlossen. Zukünftig lassen sich im FAER bis zum Entzug der Fahrerlaubnis 8 statt bisher 18 Punkte ansammeln.

Durch die Reform soll das Punktesystem gerechter und einfacher werden. Außerdem soll ein Autofahrer die Anzahl der registrierten Verstöße bedrohlicher wahrnehmen als die Anzahl der erhaltenen Punkte.

 

Neue Punkteregelung:

Für schwere Verstöße wird zukünftig ein Punkt verhängt. Dies betrifft Ordnungswidrigkeiten, für die bisher 1 – 4 Punkte ohne Regelfahrverbot verhängt wurden.

Besonders schwere Verstöße werden künftig mit zwei Punkten geahndet. Bisher wurden für derartige Ordnungswidrigkeiten 3 oder 4 Punkte und ein Regelfahrverbot bzw. für Straftaten 5 – 7 Punkte verhängt. Wenn wegen einer eintragungspflichtigen Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird, wird dies mit drei Punkten geahndet.

Neu ist zudem, dass Punkte nur noch für Vergehen erteilt werden, die die Verkehrssicherheit beeinflussen können. Damit werden keine Punkte mehr verhängt für unerlaubtes Fahren in einer Umweltzone, Kennzeichenmissbrauch oder Beleidigungen im Straßenverkehr.

Im FAER werden 1 – 3 Punkte lediglich vorgemerkt, ohne dass eine weitere Information an den Betroffenen ergeht. Bei 4 – 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung des Fahrers mit Informationen über das Fahreignungssystem. Bei 6 – 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung und die Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar innerhalb von 3 Monaten. Bei 8 oder mehr Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geht - wie bisher auch - eine Sperre für die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis einher. Die Dauer der Sperre beträgt mindestens sechs Monate. Die Einzelheiten regelt § 69a StGB.

 

Tilgung der Punkte:

Ebenfalls komplett neu geregelt wird die Tilgung („Löschung“) der Punkte.

Schwere Ordnungswidrigkeiten werden nach 2 1⁄2 Jahren getilgt, grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten nach 5 Jahren und solche Straftaten, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehen, werden nach 10 Jahren getilgt.

Die bisher bestehende Möglichkeit der Tilgungshemmung wird abgeschafft, so dass keine Verzögerung der Löschung von Punkten durch andere (neue) Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfolgen kann. Hierdurch wird auch die Überliegefrist überflüssig, welche bisher das Reaktivieren gelöschter Punkte nach Bekanntwerden neuer Punkte betraf.

 

Was passiert mit den alten Punkten?

Alte Punkte werden wie folgt umgerechnet: Wer bisher 1 – 3 Punkte auf seinem Konto angesammelt hatte, wird mit einem neuen Punkt im Register geführt. 4 – 5 alte Punkte ergeben 2 neue Punkte. Aus 6 – 7 Punkten werden 3 Punkte. Statt 8 – 10 Punkten werden zukünftig 4 Punkte und statt 11 – 13 Punkten 5 Punkte geführt. 14 – 15 alte Punkte werden als 6 neue Punkte eingestuft und 16 – 17 alte Punkte als 7 neu Punkte. Wer nach der alten Rechnung 18 Punkte oder mehr auf seinem Konto hat, wird in der neuen Liste - logischerweise – mit 8 Punkten geführt.

Eine freiwillige Möglichkeit Punkte abzubauen, wie dies aktuell noch durch Seminare möglich ist, soll zukünftig nicht mehr möglich sein.

Weiterhin ändert sich der Zeitpunkt, an welchem Punkte wirksam werden. Der Tag der Rechtskraft (und nicht mehr der Tattag) soll nunmehr entscheidend sein.

 

Voraussichtliche Folgen

Dadurch, dass solche Vergehen, die die Verkehrssicherheit nicht beeinflussen, nicht mehr mit Punkten bedacht werden, wird mit weniger Eintragungen gerechnet. Weiterhin sinkt die Anzahl der Eintragungen voraussichtlich dadurch, dass das komplizierte System von Tilgungsfrist, Tilgungshemmung und Überliegefrist komplett aufgehoben wird und nunmehr jeder Verstoß einzeln verjährt (auch wenn die Verjährungsfristen nunmehr teilweise länger sind).

Weiterhin ist damit zu rechnen, dass durch die niedrigere Anzahl an zu erlangenden Punkten und die fehlende Abbaumöglichkeit an Punkten mehr Fahrerlaubnisse entzogen werden.