KARLSRUHE (dpa): Bankkunden können zu Unrecht erhobene Kreditgebühren auch noch nach vielen Jahren zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag den 28.10.2014 grundsätzlich entschieden. Das Gericht gab zwei Privatleuten recht, die von den Banken Santander und CreditPlus Bearbeitungsgebühren zurück verlangt hatten. "Ihre Ansprüche sind nicht verjährt", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers in Karlsruhe. Er wies jedoch darauf hin, dass sein Urteil rückwirkend nur für Verträge gelte, die ab 2004 geschlossen wurden.

Der BGH sprach damit in einer sehr umstrittenen Rechtsfrage das letzte Wort. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Mönchengladbach hielt die Rückforderungen der 2006 und 2008 aufgenommenen Darlehen für verjährt. Das Landgericht Stuttgart sah die Klage für den 2008 aufgenommenen Kredit dagegen als noch rechtzeitig an. Die Banken hatten die Rückzahlung abgelehnt mit der Begründung, die Forderungen der Kunden seien verjährt.

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