Zum 01.01.2020 aktualisiert das OLG Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsberechtigte können sich, abhängig nach Einkommens- und Alterststufe, über monatlich bis zu 34,00 EUR mehr Kindesunterhalt freuen.

Unter anderem steigt der Mindestunterhalt um 15,00 EUR von 354,00 EUR auf 369,00 EUR an.

 

Steigender Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Neben den Zahlbeträgen steigt gleichzeitig jedoch auch der Selbstbehalt der Unterhaltsschuldner.

Für Nichterwerbstätige beträgt dieser nun 960,00 EUR, statt wie zuvor noch 880,00 EUR.

Für Erwerbstätige Unterhalsschuldner steigt der Selbstbehalt von 1.080,00 EUR auf nunmehr 1.160,00 EUR.

Darüber hinaus steigen auch die Bedarfskontrollbeträge ab der zweiten Einkommensstufe um jeweils 100,00 EUR an.

Die Düsseldorfer Tabelle 2020 im Einzelnen:

duesseldorfer tabelle 2020

 

Abzug von Kindergeld

Das Kindergeld ist weiterhin hälftig, bei volljährigen Kindern in voller Höhe, von den Auszahlungsbeträgen in Abzug zu bringen.

Dieses beträgt derzeit für das erste und zweite Kind monatlich 204,00 EUR, für das dritte Kind 210,00 EUR und ab dem vierten Kind 235,00 EUR.

 

Bei Fragen rund um das Thema Kindesunterhalt steht Ihnen die Kanzlei Dr. Haufs-Brusberg & Kollegen gerne mit Rat und Tat zur Seite.