Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen C-6619) entschieden, dass Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkrediten oftmals nicht verständlich formuliert sind.

In den meisten Widerrufsbelehrungen seit 2010 findet sich ein Verweis auf § 492 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im konkreten Fall lautete der Satz, welchen der EuGH im Ergebnis für unverständlich hält:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Aus der Widerrufsbelehrung allein kann der Verbraucher nicht erkennen, wann die Widerrufsfrist tatsächlich zu laufen beginnt. Er muss zusätzlich einen Blick in das Gesetz werfen. Moniert wurde durch das Gericht in dem Zusammenhang, dass ein einfacher Blick in § 492 Abs. 2 BGB nicht ausreichend ist, um die Frist berechnen zu können, da dieser seinerseits auf Artikel 247 §§ 6 – 13 EGBGB verweist, worin wiederum auf weitere Bestimmungen des BGB zurückverwiesen wird. Der Darlehensnehmer muss daher eine Vielzahl nationaler Paragrafen lesen, welche sich in verschiedenen Gesetzeswerken wiederfinden. Aus diesem Grunde ist ein Kreditvertrag nicht leicht verständlich, wenn in der Widerrufsbelehrung auf eine nationale Vorschrift verwiesen wird, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedsstaates verweist.

 

Verbraucher können daher Darlehen, die sie zur Finanzierung von Autos oder Immobilien nach dem 10.06.2010 aufgenommen haben, widerrufen. Dies bietet sich zu den aktuellen Niedrigzinszeiten insbesondere dann an, wenn der Vertrag noch eine lange Restlaufzeit hat. Autobanken haben diesen Passus bis zuletzt genutzt, bei Immobiliendarlehen wurde seit dem Jahre 2016 auf eine derartige Klausel verzichtet, sodass im Einzelfall zu prüfen ist, ob auch für neuere Immobiliendarlehensverträge die Rechtsprechung des EuGH greift.

Gerne sind wir Ihnen bei der Überprüfung Ihres Kreditvertrages behilflich und setzen Ihre Rechte gegenüber der jeweiligen finanzierenden Bank durch.