Am Dienstag, den 28. April 2020 trat ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Maßgebliche Unterschiede zu den bis dahin bestehenden Regelungen sind, dass bei Geschwindigkeitsverstößen höhere Strafen angedroht, sowie schneller Fahrverbote ausgesprochen werden.

Wurde vorher ein Fahrverbot für Ersttäter erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 bis 50 km/h außerorts ausgesprochen, so kommt jenes Fahrverbot nun bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h zur Geltung.
Innerorts verhielt es sich in der Vergangenheit so, dass für Ersttäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h mit einem Fahrverbot gerechnet werden musste. Diese Regelung wurde nun auf 21 bis 25 km/h gesenkt.

Jedoch sind neben der Verschärfung hinsichtlich von Geschwindigkeitsüberschreitungen weitere Novellierungen in Kraft getreten. So kann beispielsweise für die fehlende Bildung einer Rettungsgasse, auch ohne die Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung, ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

Auch die Gemeinden dürfen sich über eine neue Regelung dahingehend freuen, dass das Missachten von Parkregeln teurer wird. Wer sein Auto beispielsweise an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt nun 35,00 statt 15,00 EUR.
Werden Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeuge behindert, so erhöht sich das Bußgeld auf 100,00 EUR plus einen Punkt.

Ebenso die seit langem angekündigte, weiterführende Berücksichtigung von Radfahrern im Straßenverkehr fand entsprechende Berücksichtigung. So verschärft sich unter anderem der Tarif für das Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen ebenso wie beispielsweise Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts, nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, wenn mit Fahrrad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Aus einem solchen Verstoß resultiert ein 70,00 EUR teurer Bußgeldbescheid und ein Punkt ins Fahreignungsregister.

Sollten auch Sie sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sehen oder Ihnen ist ein Bußgeldbescheid wegen anderer Verstöße zugestellt worden, so bieten wir über das gesamte Ordnungswidrigkeitenverfahren hinweg kompetenten Beistand, um Sie gegen den Vorwurf zu verteidigen bzw. ein Fahrverbot zu verhindern.