Bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge sind zahlreiche Fragen zu klären, um möglichst frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen und künftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Ist der Erbfall eingetreten, ergeben sich rechtliche Probleme vielfach bei der Abwicklung des Nachlasses, der Testamentsauslegung, der Erbteilberechnung oder der Durchsetzung von Ansprüchen.

Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und dem Entwurf von Erbverträgen, Testamenten, Vermächtnissen mitsamt Teilungsanordnungen oder Teilungsausschlüssen, der Formulierung eines Pflichtteilsentzugs oder einer Pflichtteilsbeschränkung, der Formulierung von Auflagen, der Regelung zur Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und familienrechtlicher Besonderheiten zur Minimierung der Steuerlast und Wahrung des Familienfriedens.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Erbanfechtung, der Nachlassverteilung und Testamentsvollstreckung und der Geltendmachung bzw. Abwehr gerichtlicher oder außergerichtlicher Ansprüche.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Erarbeitung von rechtswirksamen Vorsorgevollmachten sowie von Betreuungs- und Patientenverfügungen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen. Ein Thema welches nicht nur alte und kranke Menschen betrifft, denn wenn erst mal ein Unglücksfall eingetreten ist, ist es oft schon zu spät, um eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung noch zu erstellen.

Stellen Sie sich beispielsweise vor, Sie sind im Ausland im Urlaub und ein Unfall oder eine Krankheit hindern Sie an der Heimfahrt. Zuhause müssen Rechnungen bezahlt und Ihre Kinder versorgt werden. Da stellen sich schnell Fragen wie: Wer entscheidet? Wer wird (z.B. wenn Sie im Koma liegen) zu Ihrem Betreuer bestellt? Wie ist Ihr mutmaßlicher Wille bei der Wahl der ärztlichen Behandlung? All diese Unwägbarkeiten können Sie mit Erstellung einer Generalvollmacht umgehen indem Sie in der Generalvollmacht genau festlegen, wer für Sie notwendige Entscheidungen treffen soll und in welchem Umfang diese Person in Ihr Vermögen eingreifen darf. Wenn Sie eine General- bzw. Vorsorgevollmacht sinnvollerweise noch mit einer Patientenverfügung kombinieren, können Sie in der Patientenverfügung genau bestimmen wie sich Ihr Bevollmächtigter und die behandelnden Ärzte verhalten sollen, um Ihrem Willen zu entsprechen. Auf diesem Wege bestimmen Sie selbst über Ihr Leben bzw. menschenwürdiges Sterben.

In erbrechtlichen Fragen ist Rechtsanwalt Haufs-Brusberg Ihr Ansprechpartner.

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