Häufige Fragestellungen im Verkehrsrecht, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis hin zur Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt, ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern.

Verzichten Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht auf anwaltliche Beratung! Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit direkten Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren und die allgemeine Unkostenpauschale.

Wir beraten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsdelikte, Rotlichtverstöße, Fahrzeugmängel, Alkoholfahrt, Drogenfahrt), im Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung, Trunkenheit) und im Verkehrsverwaltungsrecht (Entzug und (Neu-) Erteilung der Fahrerlaubnis, Androhung einer MPU).

Im Verkehrsrecht berät Sie Rechtsanwalt Haufs-Brusberg.

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