Aktuelles
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.12.2019 (Az.: VIII ZR 62/19) die Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt, dass es sich bei der an einen Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten, handelt.
In dem zu entscheidenden Fall verlangte die Klägerin in der Betriebskostenabrechnung die Erstattung einer „Notdienstpauschale“. Die Pauschale wurde an den Hausmeister für dessen Notfallbereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten der Hausverwaltung entrichtet.
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Nach monatelangem Abwarten hat die zuständige Zürich Versicherung nunmehr die Erstattungsquote für betroffene Reisenden veröffentlicht. Das Ergebnis fällt zum Leidwesen der Betroffenen mit lediglich 17,5 % erwartungsgemäß ernüchternd aus.
Hoffnung auf Rückerstattung der erheblichen Differenz von 82,5 % können sich jedoch unter Umständen diejenigen Reisenden machen, welche Ihre Reise per Kreditkarte gezahlt haben.
Mittels des sogenannten „Chargeback-Verfahrens“ kann der Differenzbetrag nachträglich dem Kreditkartenkonto der Betroffenen gutgeschrieben werden.
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Zum 01.01.2020 aktualisiert das OLG Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle.
Unterhaltsberechtigte können sich, abhängig nach Einkommens- und Alterststufe, über monatlich bis zu 34,00 EUR mehr Kindesunterhalt freuen.
Unter anderem steigt der Mindestunterhalt um 15,00 EUR von 354,00 EUR auf 369,00 EUR an.
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In den letzten Monaten sind viele Sparkassen dazu übergegangen, Alt-Verträge zu kündigen. Betroffen sind beispielsweise Verträge mit der Bezeichnung „Prämien- sparen flexibel“. Die Sparkassen begründen die Kündigung zum Beispiel damit, dass das Unternehmen aufgrund des Gebotes der Wirtschaftlichkeit hierzu gezwungen sei, aufgrund der zur Zeit anhaltenden langen Niedrigzinsphase.
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Dieser aktuellen Entscheidung liegt der Sachverhalt zugrunde, dass einem Autofahrer in Hessen ein Bußgeld wegen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auferlegt wurde. Geblitzt bzw. gemessen wurde der Autofahrer aber nicht von der Gemeinde, sondern von einem beauftragten, privaten Dienstleister. Die Gemeinde hatte mit diesem einen “Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Zweck der Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen, allgemeine Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten“ geschlossen und ihn folglich mit der Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen “beauftragt“.
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Der Europäische Gerichtshof hat die Fluggastrechte bei Flügen mit Umstieg außerhalb der EU gestärkt. Der Europäische Gerichtshof hat am 11.07.2019 in der Rechtssache C-502/18 entschieden, dass Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen einen Ausgleichsanspruch entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments auch dann haben, wenn bei einem aus zwei Teilflügen bestehenden Flug mit Umsteigen und ursprünglichem Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates, Zwischenlandung auf einem Flughafen eines Drittlandes und Zielflughafen in einem weiteren Drittland, haben, wenn die beiden Flüge Gegenstand einer einzigen Buchung waren und der Passagier seinen Zielort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht, die auf den zweiten Teilflug zurückgeht, der im Rahmen einer Codesharing-Vereinbarung von einem Luftfahrtunternehmen mit einem Sitz in einem Drittland durchgeführt wurde. Dann besteht ein Ausgleichszahlungsanspruch nach der vorgenannten Verordnung gegen das Luftfahrtunternehmen, das den ersten Teilflug durchgeführt hat.