Aktuelles
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Der Europäische Gerichtshof hat die Fluggastrechte bei Flügen mit Umstieg außerhalb der EU gestärkt. Der Europäische Gerichtshof hat am 11.07.2019 in der Rechtssache C-502/18 entschieden, dass Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen einen Ausgleichsanspruch entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments auch dann haben, wenn bei einem aus zwei Teilflügen bestehenden Flug mit Umsteigen und ursprünglichem Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates, Zwischenlandung auf einem Flughafen eines Drittlandes und Zielflughafen in einem weiteren Drittland, haben, wenn die beiden Flüge Gegenstand einer einzigen Buchung waren und der Passagier seinen Zielort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht, die auf den zweiten Teilflug zurückgeht, der im Rahmen einer Codesharing-Vereinbarung von einem Luftfahrtunternehmen mit einem Sitz in einem Drittland durchgeführt wurde. Dann besteht ein Ausgleichszahlungsanspruch nach der vorgenannten Verordnung gegen das Luftfahrtunternehmen, das den ersten Teilflug durchgeführt hat.
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Der europäische Gerichtshof hat am 13.12.2018 (Rechtssache C-492/17) entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland mit europäischem Recht vereinbar ist. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.
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Der Mietspiegel der Stadt Trier gibt nach § 558 c BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Komune und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Der zum 01.07.2018 aktualisierte Mietspiegel basiert auf dem Trierer Mietspiegel von 2016, der anhand des vom statistischen Bundesamtes ermittelten Verbraucherpreis-Index für Deutschland gemäß § 558 d Abs. 2 BGB fortgeschrieben wurde.
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Am 07.03.2018 hat der EuGH in mehreren Fällen entschieden, dass man bei Verspätungen die ausländische Fluggesellschaft auch dann vor deutschen Gerichten verklagen kann, wenn diese nur Teilstrecken im EU-Ausland ausgeführt hat.
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Mit Urteil vom 15.11.2017 gab der 1. Senat des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz der Klage eines für eine luxemburgische S.à.r.l. tätigen deutschen Geschäftsführers gegen das Finanzamt T. statt.
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Beleuchtet werden soll die Möglichkeit des Mieterhöhungsverlangens mit Hilfe des aktuellen qualifizierten Mietspiegels der Stadt Trier von 2016.