Aktuelles
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Der Mietspiegel der Stadt Trier gibt nach § 558 c BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Komune und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Der zum 01.07.2018 aktualisierte Mietspiegel basiert auf dem Trierer Mietspiegel von 2016, der anhand des vom statistischen Bundesamtes ermittelten Verbraucherpreis-Index für Deutschland gemäß § 558 d Abs. 2 BGB fortgeschrieben wurde.
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Am 07.03.2018 hat der EuGH in mehreren Fällen entschieden, dass man bei Verspätungen die ausländische Fluggesellschaft auch dann vor deutschen Gerichten verklagen kann, wenn diese nur Teilstrecken im EU-Ausland ausgeführt hat.
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Mit Urteil vom 15.11.2017 gab der 1. Senat des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz der Klage eines für eine luxemburgische S.à.r.l. tätigen deutschen Geschäftsführers gegen das Finanzamt T. statt.
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Beleuchtet werden soll die Möglichkeit des Mieterhöhungsverlangens mit Hilfe des aktuellen qualifizierten Mietspiegels der Stadt Trier von 2016.
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Der Bundesgerichtshof hat am 21.02.2017 entschieden, dass Bausparkassen Bausparverträge grundsätzlich kündigen dürfen, wenn Kunden die Darlehen 10 Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Hierauf hatten wir bereits mit Pressemitteilung vom 23.02.2017 hingewiesen.