Aktuelles
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in zwei Verfahren am 04.07.2017 entschieden, dass die von den beklagten Banken jeweils vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen den Banken und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).
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Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 29.03.2017 (Az. VIII ZR 45/16) seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2012 (Az. VIII ZR 333/11) geändert.
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Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 19/16 – Loud
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befasst.
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Ab dem 01.04.2017 müssen sowohl Zeitarbeitsunternehmen, aber vor allem auch Entleiherunternehmen die neuen Vorschriften der Leiharbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beachten.
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Der BGH hat am 21.02.2017 in zwei Fällen entschieden, dass Bausparkassen Bausparverträge kündigen dürfen, wenn Kunden die Darlehen auch 10 Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben.