Aktuelles
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Das Ende des Widerrufsjokers
Durch die (versteckte) Einführung von Artikel 229 § 38 Abs. 3 EGBGB mit Wirkung zum 21.03.2016 kommt es bei Immobiliardarlehensverträgen (von Haustürgeschäften abgesehen) spätestens am 21.06.2016 (00:00 Uhr) zu einem endgültigen Erlöschen von „ewigen“ Widerrufsrechten. Damit wird der „Widerrufsjoker“ betreffend Verträge aus dem Zeitraum 01.09.2002 bis 10.06.2010 nach diesem Stichtag durch Verbraucher nicht mehr genutzt werden können.
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Nach § 23 Abs. 1 a.) StVO darf „wer ein Fahrzeug führt ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
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In fast jedem Mietvertrag wird der Mieter verpflichtet bestimmte Reparatur- und Renovierungsmaßnahmen, die sogenannten Schönheitsreparaturen, auf seine Kosten vornehmen zu müssen.
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KARLSRUHE (dpa): Bankkunden können zu Unrecht erhobene Kreditgebühren auch noch nach vielen Jahren zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag den 28.10.2014 grundsätzlich entschieden. Das Gericht gab zwei Privatleuten recht, die von den Banken Santander und CreditPlus Bearbeitungsgebühren zurück verlangt hatten.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 08.01.2014 (Az.: I ZR 169/12 „Bearshare“) die Rechte der Internet-Anschlussinhaber gestärkt. Neuerlich musste die fragwürdige Rechtsprechung der Amtsgerichts- und Landgerichtsrichter aus Köln aufgehoben werden, welche in der I. und in der Berufungsinstanz zu Lasten des Anschlussinhabers entschieden hatten.
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Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen am 13.05.2014 entschieden, dass vorgefertigte Klauseln zur Erhebung von Bearbeitungsgebühren in privaten Kreditverträgen meist unwirksam sind (vgl. Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).